Barrierefreiheit
Wir bei mellow legen großen Wert auf eine nutzerfreundliche Gestaltung unserer digitalen Angebote. Das Thema Barrierefreiheit ist uns wichtig – allerdings unterliegen wir nach aktuellem Rechtsstand nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt.
Gemäß § 2 BFSG gelten die gesetzlichen Verpflichtungen nur für bestimmte Unternehmen, die bestimmte Größen- oder Umsatzmerkmale erfüllen. Unser Unternehmen zählt derzeit nicht zu den verpflichteten Wirtschaftsteilnehmern im Sinne des Gesetzes.
Aus diesem Grund ist auch kein formales Beschwerdeverfahren oder eine Meldestelle für Barrieren nach BFSG erforderlich oder vorgesehen.
Unser Anspruch bleibt dennoch hoch: Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere digitalen Inhalte für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen. Solltest du auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über eine kurze Nachricht an: support@my-mellow.com.