mellow | AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der mellow GmbH für Geschäftskunden

Stand: 01.08.2023

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der mellow GmbH, Waakirchner Str. 52, 81379 München, E-Mail: hello@my-mellow.com (nachfolgend "mellow"), gelten für alle Verträge, die ein Unternehmen oder Unternehmer (nachfolgend "Kunde") mit mellow in Bezug auf die von mellow auf seiner Internetseite www.my-mellow.com und www.app.my-mellow.com dargestellten Coaching-Dienstleistungen abschließt.

(2) Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

 

§2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

(1) Der Kunde erwirbt bei mellow ein Coaching-Kontingent mit fester Laufzeit.

(2) Nach dem Kauf des Coaching-Kontingents durch den Kunden erhält der Kunde von mellow einen oder mehrere Voucher-Codes. Der Kunde ist berechtigt, diese Codes an seine Mitarbeiter zu verteilen.

(3) Die Mitarbeiter des Kunden können sich selbstständig auf der Plattform von mellow (app.my-mellow.com) registrieren.

(4) Die Mitarbeiter des Kunden können auf der Plattform selbstständig einen Coach und ein Coaching-Thema auswählen und den jeweiligen Coach buchen.

(5) Durch Eingabe des Voucher-Codes durch den Mitarbeiter des Kunden im Buchungs-Prozess auf der mellow Plattform wird die Buchung ausgelöst. Mit jeder Buchung wird das vom Kunden gekaufte Coaching-Kontingent entsprechend verbraucht.

(6) Die Bereitstellung der Coaching-Dienstleistung durch mellow erfolgt nach Bestätigung der Buchung durch den jeweiligen Coach. Die Durchführung der Coaching-Dienstleistung erfolgt ausschließlich in der Verantwortung des ausgewählten Coaches.

(8) Es besteht kein Anspruch auf ein Coaching mit einem bestimmten Coach.

(9) Ein Erfolg des Coachings wird ausdrücklich nicht geschuldet.

 

 

§3 Zugang zur mellow Plattform

(1) Der Zugang zur mellow Plattform erfolgt Passwort-geschützt im Wege der Datenfernübertragung.

(2) Jeder Mitarbeiter des Kunden muss sich persönlich unter Angabe einer E-Mail-Adresse auf der mellow Plattform registrieren.

(3) Der Kunde sowie die Mitarbeiter des Kunden sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten sowie die ausgegebenen Voucher-Codes geheim zu halten, sowie die unberechtigte Nutzung zu verhindern.

(4) Bei Missbrauch ist mellow berechtigt, den Zugang von Mitarbeitern des Kunden oder Voucher-Codes zu sperren.

(5) mellow führt keine Prüfung durch, ob der jeweilige Nutzer zur Nutzung des Voucher-Codes berechtigt ist. Für Missbräuchliche Nutzung durch nicht berechtigte Nutzer übernimmt mellow keine Verantwortung. Eine Erstattung missbräuchlich genutzter Coaching-Einheiten ist ausgeschlossen. Im Verdachtsfall hat der Kunde dies mellow unverzüglich mitzuteilen.

(6) mellow haftet nicht für missbräuchlich gebuchte Coaching-Einheiten und missbräuchlich verbrauchtes Coaching-Kontingent

(7) Nummer 6 gilt nicht, wenn mellow den Missbrauch grob fahrlässig zu verantworten hat.

(8) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur mellow Plattform zu schaffen. In jedem Fall ist eine stabile Internetverbindung, ein Endgerät (z.B. Laptop) mit Kamera und Mikrofon notwendig. Die genauen Voraussetzungen können jederzeit bei mellow erfragt werden.

 

§4 Urheberrecht und sonstige Schutzrechte

(1) Die Inhalte der mellow-Plattform sind urheberrechtlich geschützt. Das Anfertigen von Kopien und Vervielfältigungen jeder Art sowie jede Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Inhalten der mellow-Plattform sind unzulässig.

(2) Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen, oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern, sowie sonstige der Identifikation des Urhebers oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

 

 

§5 Nutzungsrecht und Nutzungszeitraum

(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Laufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der mellow-Plattform für Coaching. Andere Nutzungen sind nicht gestattet.

(2) Das Nutzungsrecht ist auf die Dauer der Laufzeit beschränkt.

 

§6 Nutzungsbeschränkungen / Änderungsbefugnis

(1) Die mellow-Plattform steht grundsätzlich jederzeit zur Verfügung. Die Verfügbarkeit beträgt innerhalb dieser Zeit 95% im Jahresmittel. Ausgenommen davon sind erforderliche Wartungsarbeiten in angemessenem Umfang, sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von mellow liegen, insbesondere höhere Gewalt. mellow wird dem Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Kenntnis setzen. Es bleibt mellow ausdrücklich vorbehalten - falls erforderlich - auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist.

(2) mellow ist berechtigt, die Inhalte der Plattform zu verändern, einzuschränken oder Coaches auszutauschen sowie Themenbereiche angemessen anzupassen

 

§7 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit beginnt an dem vertraglich festgelegten Starttermin.

(2) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§8 Pflichten der Vertragsparteien

(1) mellow verpflichtet sich, die Coaches sorgfältig auszuwählen und zur Buchung auf der mellow-Plattform anzubieten.

(2) Der Kunde hat mellow Störungen oder Probleme unverzüglich anzuzeigen.

(3) mellow verpflichtet sich, sich nach Erhalt einer nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Kunden innerhalb angemessener Frist um die Beseitigung der beschriebenen Störung zu bemühen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, mit den auf der mellow-Plattform gelisteten Coaches keinen direkten Kontakt aufzunehmen. Die Buchung der zur Verfügung stehenden Coaches erfolgt ausschließlich über die mellow-Plattform.

§9 Vertraulichkeit

(1) Der Kunde, die Mitarbeiter des Kunden, sowie mellow sind zur Einhaltung strikter Vertraulichkeit und Verschwiegenheit hinsichtlich aller Informationen verpflichtet, die der Kunde, der Mitarbeiter des Kunden und/oder mellow im Rahmen der Zusammenarbeit erhält.

(2) mellow ist dem Kunden gegenüber nicht zur Auskunft über Inhalte des Coachings verpflichtet.

(3) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Ende des Vertragsverhältnisses fort.

(4) mellow darf den Kunden als Referenzkunden nennen. Der Kunde gestattet dem Anbieter zu diesem Zweck die Nutzung seines Firmenlogos.

 

§10 Haftung

(1) mellow haftet dem Kunden gegenüber im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn und vergebliche Aufwendungen) ausgeschlossen. Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) handelt. In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von mellow, eventuell eingebundene gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§11 Schlussbestimmungen

(1) mellow ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. 

(2) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und mellow gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von mellow. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragsparteien eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt für Vertragslücken.

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